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Beitragsordung und Kostenordnung Print E-mail
1. Die Mitglieder zahlen Beiträge, die durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden.

2. Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten, auf Wunsch ist monatliche Zahlung möglich. Es soll nach Möglichkeit im Abbuchungs- oder Dauerauftrag-Verfahren gezahlt werden.

3. Elbmeile e.V. erstellt jährliche Rechnungen an die Mitglieder.

4. Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Fällen Abweichungen der Höhe des Mitgliedsbeitrages mit dem Mitglied zu vereinbaren.

5.

Die Jahresbeiträge werden individuell vereinbart und sollen folgendem Rahmen entsprechen:

 
Jahres – Kosten      
(zzgl MWST)
klein
mittel
gross
Kategorie
1
2
3
Gastronomie
600,00 €
1.200,00 €
3.000,00 €
Einzelhandel/Großhandel
mit Direktverkauf
600,00 €
900,00 €
1.200,00 €
Grundeigentümer
600,00 €
1.200,00 €
3.000,00 €
Firmen m. Kundenverkehr z.B. Banken/Reisebüro
300,00 €
600,00 €
900,00 €
Förderer/Agenturen/Firmen
250,00 €
500,00 €
750,00 €
Fischmarkt - Beschicker
50,00 €
100,00 €
150,00 €

Auf die Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

6. Die Einstufung erfolgt durch die Mitglieder im Einvernehmen mit dem Vorstand.

B0/1.2 Stand 2008